










Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersicht
01. Geltungsbereich
02. Vertragsabschluß
03. Pflichten des Kunden
04. Leistungen von c:tp
05. Zahlungsbedingungen
06. Zahlungsverzug
07. Vertragsdauer und Kündigung
08. Gewährleistung
09. Haftung
10. Geheimhaltung und Datenschutz
11. Schlussbestimmungen
01. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der c:tp | full service werbeagentur. Diese Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Dienste vereinbart.
02. Vertragsabschluß
Verträge zwischen den Vertragspartnern werden nur schriftlich abgeschlossen.
03. Pflichten den Kunden
a. Der Kunde wird die Leistungen der c:tp | full service werbeagentur übermittelten Inhalte nur für seine internen Zwecke nutzen. Die Nutzung für Zwecke Dritter, wozu auch Konzernunternehmen gehören, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde wird die c:tp | full service werbeagentur unverzüglich über Veränderungen von Voraussetzungen seiner Tarifeinordnung sowie über eine maßgebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse informieren.
b. Der Kunden ist selbst in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Leistungen der c:tp | full service werbeagentur nur im Rahmen des rechtlich zulässigen und insbesondere unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfolgt. Er stellt die c:tp | full service werbeagentur hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können.
c. Der Kunde stellt die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit eigenverantwortlich sicher.
d. Der Kunde wird der c:tp | full service werbeagentur von ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen der c:tp | full service werbeagentur umgehend, einschließlich der näheren Umstände ihres Auftretens, ihrer Erscheinungsform und ihrer Auswirkung, mitteilen sowie die c:tp | full service werbeagentur bei der Störungsanalyse in zumutbaren Umfang unterstützen.
Ergibt die Störungsanalyse, dass die Störungen nicht von der c:tp | full service werbeagentur zu vertreten ist, vergütet der Kunde der c:tp | full service werbeagentur den angefallenen Aufwand nach den üblichen Sätzen der c:tp | full service werbeagentur. Als üblich werden diejenigen Sätze angesehen, die zum Zeitpunkt der Störung gelten. Die aktuellen Sätze werden dem Kunden auf Anforderung zugesandt.
e. Der Kunde wird die Störungsmitteilungen an die von der c:tp | full service werbeagentur benannte Stelle richten, der während der üblichen Geschäftszeiten der c:tp | full service werbeagentur verfügbar ist. Erweiterte Verfügbarkeitszeiten werden von der c:tp | full service werbeagentur gesondert und widerruflich bekannt gegeben.
f. Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen berechtigen die c:tp | full service werbeagentur zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen und den weiteren, zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Leistungen. Die c:tp | full service werbeagentur wird den Kunden, soweit dies angemessen ist, auf den Verstoß hinweisen und zur Beseitigung des Verstoßes mit angemessener Friststellung auffordern. Ein Verstoß gegen Ziffer e berechtigt die c:tp | full service werbeagentur nicht zur außerordentlichen Kündigung.
g. Die c:tp | full service werbeagentur kann die Details der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern und der Erbringung der vertraglichen Leistung im Rahmen des Zumutbaren ändern. Beauftragt der Kunde die c:tp | full service werbeagentur für ihn Fremdleistungen zu beantragen, z.B. die Registrierung von Domainnamen bei den zuständigen Stellen, hat der Kunde sich selbst über die Richtlinien zu informieren. Die c:tp | full service werbeagentur hat den Kunden ausreichend beraten, indem sie ihn an entsprechender Stelle im Angebot darauf hingewiesen hat.
04. Leistung der c:tp | full service werbeagentur
a. Die Leistungen der c:tp | full service werbeagentur werden in den schriftlichen Verträgen zwischen den Vertragspartnern vereinbart.
b. Soweit die c:tp | full service werbeagentur zusätzliche Leistungen ohne gesondertes Entgelt anbietet, behält sich die c:tp | full service werbeagentur vor, diese einzustellen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
c. Die Leistungen werden von der c:tp | full service werbeagentur gegen Vergütung nach der jeweils aktuellen Preisliste oder einem abgegebenen Angebot erbracht. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die jeweils gültige Preisliste wird dem Kunden auf Anforderung zugesandt.
e. Leistungen für die Verbreitung, Lagerung und Veröffentlichung von erotischen oder Partnervermittelnden Inhalten werden nicht erbracht. Verschweigt ein Kunde diese Inhalte, ist die c:tp | full service werbeagentur zur fristlosen Kündigung berechtigt. Weitere rechtliche Schritte sind durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
f. Fremdleistungen, insbesondere die von übergeordneten Organisationen (i.d.R. Vergabestellen von Domainnamen), werden ausschließlich zu den Preisen und Regeln der Fremdorganisationen erbracht.
05. Zahlungsbedingungen
a. Bei Erteilung eines Auftrages zur Erstellung einer Internetpräsenz werden 50% der Auftragssumme sofort als Anzahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug oder Überweisung. Nach Unterzeichnung des Korrekturabzuges und der Freigabe zur Veröffentlichung ins Internet werden die restlichen 50% ebenfalls sofort fällig. Die Zahlung erfolgt wieder Bankeinzug oder Überweisung. Nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages wird die erstellte Internetpräsenz ins Internet veröffentlicht.
b. Bei den Vergütungen handelt es sich um Nettopreise. Die gesetzlich anfallende Mehrwertsteuer ist nicht enthalten.
c. Die c:tp | full service werbeagentur kann Fälligkeitszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen.
d. Gezahlt wird per Scheck, Überweisung oder in bar.
e. Für monatlich wiederkehrende Leistungen wird keine gesonderte Rechnung gestellt. Der Betrag ist in dem Auftrag festgehalten und wird ebenfalls als Verwendungszweck auf dem Kontoauszug des Kunden ausgewiesen.
06. Zahlungsverzug
a. Bei Zahlungsverzug kann die c:tp | full service werbeagentur jegliche weitere Leistung zurückhalten und jede einzelne Dienstleistung abschalten. Die Fa. c:tp weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Abschaltung Nachteile für den Kunden entstehen können (z.B. Verlust des Domainnamens und damit verbundene Gewinnverluste).
b. Sämtliche Vergütungen für bislang erbrachte Leistungen werden im Falle eines Verzuges fällig gestellt, können abgerechnet und insgesamt zur Zahlung eingezogen werden. Die Kosten für die Abschaltung jeder einzelnen Dienstleistung trägt der Kunde gemäß der gültigen Preisliste. Die aktuellen Preise werden dem Kunden auf Anforderung zugesandt.
c. Die Kosten der Wiederherstellung der jeweiligen Dienste trägt der Kunde. Diese entsprechen den Einrichtungsgebühren, die in der gültigen Preisliste festgehalten sind. Die aktuellen Preise werden dem Kunden auf Anforderung zugesandt.
d. Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche Mahnung mit angemessener Friststellung nach Fristablauf nicht vollständig, ist die Fa. c:tp berechtigt, die Verträge mit dem Kunden, ganz oder teilweise, außerordentlich zu kündigen.
e. Weitere Ansprüche der c:tp | full service werbeagentur wegen Verzug des Kunden bleiben unberührt.
07. Vertragsdauer und Kündigung
a. Verträge über die Leistungen der c:tp | full service werbeagentur treten mit ihrem wirksamen Abschluss (siehe 02.) in Kraft. Sie werden als befristete Verträge geschlossen. Die Mindestlaufzeit für alle Verträge beträgt 12 Monate.
Für eine Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Kunde seine Kündigung nicht ausdrücklich, fristgerecht und schriftlich erklärt. Wird die Erklärung unterlassen, verlängert sich das Vertragsverhältnis demzufolge stillschweigend um 12 Monate.
b. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus den in den vertraglichen Vereinbarung festgelegten Gründen, bleibt unberührt.
c. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
d. Die c:tp | full service werbeagentur ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungsankündigung enthält den Hinweis auf die geplanten Änderungen und die geänderten AGB selbst. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsankündigung den Änderungen in schriftlicher Form widerspricht. Für den Fall des rechtzeitig erhobenen Widerspruchs behalten die ursprünglichen AGB Gültigkeit.
08. Gewährleistung und Haftung
Soweit in einem Vertrag über konkrete Leistungen der c:tp | full service werbeagentur nichts Abweichendes geregelt ist, übernimmt die c:tp | full service werbeagentur folgende Gewährleistung:
a. c:tp | full service werbeagentur wird für die Dauer von 6 Monaten ab Erbringung der jeweiligen Leistung vom Kunden gemäß 03./e mitgeteilte Störungen und Mängel dieser Leistung unverzüglich und unentgeltlich nachbessern, wenn diese erheblich sind.
b. Schlägt die Mängelbeseitigung durch die c:tp | full service werbeagentur fehl, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung setzen. Läuft auch diese Nachfrist erfolglos ab, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag über die betreffende Leistung außerordentlich kündigen, wenn er die außerordentliche Kündigung bei der Nachfristsetzung angekündigt hat.
c. Die c:tp | full service werbeagentur garantiert die Verfügbarkeit des Service von 98%. 2% der monatlichen Betriebszeit können für Wartungsarbeiten verwandt werden.
d. Für Störungen innerhalb des Internet außerhalb des Verantwortungsbereiches der c:tp | full service werbeagentur wird eine Haftung nicht übernommen.
e. Die c:tp | full service werbeagentur übernimmt keinerlei Verantwortung und/oder Haftung für die bei Nutzung der Leistung der übermittelten Inhalte. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm übermittelten und empfangenen Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Er stellt die c:tp | full service werbeagentur hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung rechtlicher Anforderung an Kommunikationsinhalte entstehen können. Die c:tp | full service werbeagentur ist berechtigt, Kommunikationsinhalte ganz oder teilweise zu sperren, wenn die c:tp | full service werbeagentur nach billigem Ermessen vermuten darf, dass die Kommunikationsleistungen zur Übermittlung möglicherweise unzulässiger Inhalte verwendet werden oder durch rechtliche Maßnahmen hierzu aufgefordert ist.
f. Im Übrigen übernimmt die c:tp | full service werbeagentur nur folgende Haftung:
Die c:tp | full service werbeagentur haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für den Fall der leichten Fahrlässigkeit ist abgesehen für den Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen.
Für den Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet die c:tp | full service werbeagentur unter Beschränkung auf die typischen und vorhersehbaren Schäden bis maximal zu der Höhe der Gebühr, die Sie nach den zugrunde liegenden Vereinbarungen für den Ausfallzeitraum hätte erheben können. Sofern ein Haftungsanspruch sich nicht auf einen Ausfallzeitraum gründet, haftet die c:tp | full service werbeagentur maximal bis zu der dem Vertragspartner für das Vertragsverhältnis vereinbarte Jahresgebühr. Die Haftung ist in den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung der Kardinalspflichten daher auf die Gebühr der konkreten Ausfallzeit begrenzt. Die c:tp | full service werbeagentur haftet dabei nicht für Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und nicht erzielte Einsparungen.
Die c:tp | full service werbeagentur haftet darüber hinaus in den Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht nur für Mangelschäden und unmittelbare Mangelfolgeschäden.
Die Gewährleistung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Zusicherungen durch die c:tp | full service werbeagentur bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Erbringung der mangelhaften Leistung. Alle Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz –mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubten Handlungen grob fahrlässigen Verhalten uns arglistiger Täuschung – verjähren in 3 Jahren.
09. Geheimhaltung und Datenschutz
a. Die Vertragspartner werden Unterlagen des anderen Vertragspartner, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich behandeln und vor der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte sorgfältig schützen. Dies gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren oder allgemein zugänglich sind.
b. Der Kunde ist eigenständig verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch die c:tp | full service werbeagentur im Rahmen der Zwecke dieses Vertragsverhältnisses ein. Er willigt auch darin ein, dass die c:tp | full service werbeagentur seine Daten ohne die Beschränkung auf die Zwecke des Vertragsverhältnisses verarbeiten und nutzen darf, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden offensichtlich in für die c:tp | full service werbeagentur erkennbare Weise entgegen stehen.
10. Schlussbestimmungen
a. Diesen allgemeinen Geschäftsbindungen gehen die Regelungen der jeweiligen Einzelverträge vor. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichwohl ergänzend; auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der c:tp | full service werbeagentur nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung auf einen Dritten übertragen.
b. Die Leistungen der c:tp | full service werbeagentur dürfen nicht zur Veröffentlichung, Lagerung und Verbreitung von politischen, erotischen oder rechtsradikalen Inhalten genutzt werden.
c. Diese Allgemeinen Geschäftsbindungen und die schriftlichen Regelungen der Einzelverträge geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform durch Vertragsnachträge, was auch für diese Klausel gilt. Soweit die c:tp | full service werbeagentur die Möglichkeiten anbietet, vertragliche Erklärungen auf Online (z.B. Email) abzugeben, gelten dafür gesonderte Bedingungen. Die Vertragspartner können gegenüber ihren Pflichten aus dem jeweiligen Einzelvertrag nur Zurückbehaltungsrechte geltend machen und/oder Aufrechnung erklären, wenn die Gegenansprüche aus den jeweiligen Einzelverträgen stammen und entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
d. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unwirksam sein oder werden, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, die der wirtschaftlich gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Bis dahin gilt eine solche Regelung als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.
e. Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vertragspartnern ist Traunstein.
f. Die Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unterliegen dem deutschen Recht, insbesondere BGB und HGB. Die Anwendung des Wiener UN – Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.